Förderrichtlinien

Richtlinien des Vereins Pro Banteln e.V. über die Förderung der Vereine, Verbänden und Organisationen in Banteln
 
 
Bantelner Vereine, Verbände und Organisationen können von dem Verein Pro Banteln e.V. Fördermittel nach Maßgabe dieser Richtlinien erhalten. 
 
1. Förderzweck 
 
Zweck des Vereins ist, viele Bereiche des dörflichen Zusammenlebens in Banteln zu fördern und zu unterstützen, sei es durch Bildung oder Erziehung, in den Bereichen Kunst und Kultur, Umwelt oder im Landschafts- und Denkmalschutz, der Jugend und Altenhilfe oder bei sportbezogenen Belangen.
 
2. Fördergrundsätze 
 
Die Zahlung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen orientiert sich an den nachstehenden Richtlinien. 

Die nachfolgenden Regelungen sollen die Gewähr für eine objektive Beurteilung der Förderungswürdigkeit jedes einzelnen Vereines und der Förderungsmöglichkeit der Gesamtheit der Vereine durch den Verein Pro Banteln e.V. bieten. Auf Grundlage dieser Förderrichtlinien entscheiden der Vorstand und die Beisitzer des Vereins Pro Banteln e.V. über die Bewilligung der Fördermittel.  

Eine Förderung ist möglich, wenn die oben genannten Einrichtungen:

a) ihren Sitz in Banteln haben oder Leistungen für Bantelner Bürger erbringen, 
b) vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind (nur bei Vereinen und Verbänden notwendig),  
c) geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse nachweisen. 

Eine Förderung kann grundsätzlich nur für eine Maßnahme (Projekt) erfolgen, die noch nicht begonnen wurde. 

Fördermittel werden in der Regel nur dann bewilligt, wenn alle (vorrangigen) Förderungsmöglichkeiten durch Dritte (EU, Bund, Länder, Kommunen, sonstige Verbände) ausgeschöpft sind. Daher sind die Zuschussberechtigten verpflichtet, zunächst alle anderen zur Verfügung stehenden Eigenmittel angemessen auszuschöpfen.

Die Fördermittel sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. 

Die bewilligten Mittel müssen zweckgebunden für das beantragte Projekt verwendet werden. Nicht zweckgebundene Fördermittel werden zurückgefordert.

Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuschüssen besteht nicht.
Der Rechtsweg gegen Entscheidungen des Vereins Pro Banteln e.V. ist ausgeschlossen.

3. Verfahren 
 
3.1 Antrag 
 
Die Fördermittel werden nur auf Antrag gewährt. Die Anträge sind schriftlich unter Verwendung des gültigen Antragsformulars (siehe Anlage) einzureichen. Antragsteller können nur vertretungsberechtigte Personen sein. 
 
Den Anträgen sind grundsätzlich beizufügen: 
 
a) Kosten- und Finanzierungsplan der zu bezuschussenden Maßnahmen (Projekt) 
b) Projektbeschreibung 
c) Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers 
d) Angaben zur Ausschöpfung vorrangiger Fördermöglichkeiten 
 
3.2 Antragsfrist 
 
Der Vorstand behält sich vor, für die Antragsteller Fristen zu setzen. 
 
 3.3 Förderhöhe / Förderumfang 

Die Zuschusshöhe kann maximal die vollständigen Kosten des beantragten Projekts abdecken, soweit nicht für die speziellen Förderbereiche gesonderte Festlegungen getroffen sind. Die Förderung darf nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Vereinsmittel von Pro Banteln e.V. erfolgen.  
 
3.4 Nachweispflicht 
 
Für die Abrechnung der Mittel ist ein entsprechender Verwendungsnachweis erforderlich. Dieser Nachweis muss alle projektbezogenen Ein- und Ausgaben enthalten.
 
Die Fördermittel werden anteilig gekürzt, wenn geringere Gesamtaufwendungen entstehen oder zusätzliche Finanzierungsmittel gewährt wurden. Die Zuschüsse Dritter müssen durch Vorlage der entsprechenden Bescheide nachgewiesen werden.
Zuschüsse, die aufgrund falscher Angaben gewährt wurden, werden in voller Höhe zurückgefordert. 
  
Der Rückzahlungsanspruch ist mit seiner Entstehung fällig, frühestens jedoch ab Auszahlung der Fördermittel durch den Verein Pro Banteln e.V. 
 
Der Verein Pro Banteln e.V. ist berechtigt, die Verwendung der Mittel durch Einsichtnahme in die Bücher und Belege sowie durch örtliche Besichtigung zu prüfen. 
 

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